Ich bin seit knapp einem Monat von meinem fahrbaren Untersatz auf die öffentlichen Verkehrsmitteln umgestiegen und habe es bisher nicht einen Tag bereut. Es gab zwar die eine oder andere Eskapade bei der U6, aber dafür hab ich mir den Eintritt ins Kabarett erspart.
Apropos öffentliche Verkehrsmittel, diese Beantwortung einer Kundenanfrage katapultiert für mich die Öffis diese Woche an die Spitze der “Number-1-joke-machine-of-the-country”
enjoy!
und da soll noch mal einer sagen die Wiener Linien haben keinen Humor:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mit meinem Pferd einen Ausflug in den Prater machen und
müsste dazu die U1 benutzen.
Bitte teilen Sie mir mit, welchen Fahrschein ich für das Pferd lösen
muss und ob es während der Fahrt einen Maulkorb benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Joseph-Pallauf
Sehr geehrte Frau Joseph-Pallauf,
zuerst möchten wir Sie mit der in unseren Beförderungsbedingungen
enthaltenen Regelung für die Beförderung von Tieren vertraut machen, die
dalautet:
“Der Fahrgast ist berechtigt, kleine lebende Tiere, sofern es nicht
gefährliche Tiere sind, unentgeltlich in die Anlagen und
Beförderungsmittel mitzunehmen, wenn diese Tiere in Behältnissen
untergebracht sind.
Diese Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen und
Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen
von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind”.
Leider gehen aus Ihre e-mail keine detaillierten Informationen zu Ihrem
Pferd hervor, wir erlauben uns daher, einige Möglichkeiten aufzulisten.
Wenn es sich um ein großes Pferd (z.B. Lippizaner, Haflinger, Mustang,
Flusspferd usw.) handelt ist eine Beförderung nicht zulässig.
Handelt es sich um ein neugeborenes Shetland-Pony oder Isländer und
passt jenes in ein Behältnis, z.B.
Reisetasche, ist eine Beförderung grundsätzlich möglich.
Ein Maulkorb muss nicht angelegt werden, beachten Sie jedoch die
Bestimmungen des neuen Tiertransport-Gesetzes.
Seepferdchen können – ebenfalls ohne Maulkorbpflicht – mitgenommen
werden, das Aquarium muss jedoch aus bruchsicherem Glas (Panzerglas)
bestehen.
Die Mitnahme von Schaukelpferden ist erlaubt, wenn sie leicht tragbar
sind und so abgestellt werden, dass keine Gefährdung zu erwarten ist.
Für Steckenpferde im physischen Sinn gilt ebenfalls o.a. Regelung,
sonstige Steckenpferde können Sie in unbegrenzter Anzahl im Geiste
mitführen.
In allen Fällen erfolgt die Beförderung kostenlos!
Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben, wünschen Ihnen noch eine
angenehme Reise und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
und da soll noch mal einer sagen die Wiener Linien haben keinen Humor:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mit meinem Pferd einen Ausflug in den Prater machen und müsste dazu die U1 benutzen.
Bitte teilen Sie mir mit, welchen Fahrschein ich für das Pferd lösen muss und ob es während der Fahrt einen Maulkorb benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Joseph-Pallauf
Sehr geehrte Frau Joseph-Pallauf,
zuerst möchten wir Sie mit der in unseren Beförderungsbedingungen enthaltenen Regelung für die Beförderung von Tieren vertraut machen, die da lautet:
“Der Fahrgast ist berechtigt, kleine lebende Tiere, sofern es nicht gefährliche Tiere sind, unentgeltlich in die Anlagen und Beförderungsmittel mitzunehmen, wenn diese Tiere in Behältnissen untergebracht sind.
Diese Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind”.
Leider gehen aus Ihre e-mail keine detaillierten Informationen zu Ihrem Pferd hervor, wir erlauben uns daher, einige Möglichkeiten aufzulisten.
Wenn es sich um ein großes Pferd (z.B. Lippizaner, Haflinger, Mustang, Flusspferd usw.) handelt ist eine Beförderung nicht zulässig. Handelt es sich um ein neugeborenes Shetland-Pony oder Isländer und passt jenes in ein Behältnis, z.B. Reisetasche, ist eine Beförderung grundsätzlich möglich.
Ein Maulkorb muss nicht angelegt werden, beachten Sie jedoch die Bestimmungen des neuen Tiertransport-Gesetzes.
Seepferdchen können – ebenfalls ohne Maulkorbpflicht – mitgenommen werden, das Aquarium muss jedoch aus bruchsicherem Glas (Panzerglas) bestehen.
Die Mitnahme von Schaukelpferden ist erlaubt, wenn sie leicht tragbar sind und so abgestellt werden, dass keine Gefährdung zu erwarten ist.
Für Steckenpferde im physischen Sinn gilt ebenfalls o.a. Regelung, sonstige Steckenpferde können Sie in unbegrenzter Anzahl im Geiste mitführen.
In allen Fällen erfolgt die Beförderung kostenlos!
Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben, wünschen Ihnen noch eine angenehme Reise und verbleiben mit freundlichen Grüßen